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   BVerwG, 09.07.1975 - VI C 18.75   

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https://dejure.org/1975,172
BVerwG, 09.07.1975 - VI C 18.75 (https://dejure.org/1975,172)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1975 - VI C 18.75 (https://dejure.org/1975,172)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1975 - VI C 18.75 (https://dejure.org/1975,172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Wiedereinsetzungsgründen binnen der für den Antrag geltenden Zweiwochenfrist im Falle nicht gegebener Offenkundigkeit - Störung der Konzentrationsfähigkeit und Merkfähigkeit als Hinderungsgrund im Rechtsmittelverfahren und als vorübergehende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 74
  • DÖV 1976, 168
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße

    Zur Frage der Rechtzeitigkeit dieses Tatsachenvortrages hat der Senat in dem Beschluß vom 9. Juli 1975 - BVerwG VI C 18.75 - ausgeführt:.

    Ob eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Frist nach § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO überhaupt zulässig ist, mag hier offenbleiben (vgl. Beschluß vom 9. Juli 1975 - BVerwG VI C 18.75 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 27.07.1982 - 7 B 84.81

    Festsetzung einer Fahrtenbuchauflage - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im

    Damit sei das Berufungsgericht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Mai 1973 - 4 C 3.73 - (DÖV 1973, 647 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 73) und von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 1975 - 6 C 18.75 - (NJW 1976, 74) abgewichen, wonach auch bei einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen (§ 60 Abs. 2 Satz 4 VwGO) die Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO bestimmten Frist von zwei Wochen nach Wegfall des die Fristversäumung begründenden Hindernisses vorgetragen werden müßten.

    Das Berufungsgericht hat somit den Tatsachenvortrag der Widerspruchsschrift des Klägers als ausreichend erachtet, um gemäß dem Sinn und Zweck dieses Vortrages (vgl. den genannten Beschluß vom 9. Juli 1975 a.a.O.) die sachgemäße Prüfung der Wiedereinsetzung des Klägers zu gewährleisten.

    Auf diese Rechtslage wird in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 24. August 1972 (NJW 1972, 2326), die der von der Beschwerde genannte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 1975 a.a.O. (ebenso BVerwGE 49, 252 [254]) zitiert hat, ausdrücklich hingewiesen (vgl. ferner BGH, Beschluß vom 15. November 1978 in NJW 1979 876; Kopp, VwGO, 3. Aufl., Rdnr. 20 zu § 60).

  • BFH, 06.04.1995 - VIII B 61/94

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne besonderen Antrag

    Ist dies nicht geschehen, wovon das FG in dem angefochtenen Urteil rügelos ausgeht, kann Wiedereinsetzung nur gewährt werden, wenn ein Wiedereinsetzungsgrund offenkundig, gerichtsbekannt oder aktenkundig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1990 VII R 125/89, BFHE 159, 573, BStBl II 1990, 546, 548; vom 17. September 1987 III R 259/84, BFH/NV 1988, 681, 682; Urteile vom 16. November 1984 VI R 176/82, BFHE 143, 27, BStBl II 1985, 266, 268; in BFHE 121, 15, BStBl II 1977, 246; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwG -- vom 9. Juli 1975 VI C 18/75, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Finanzgerichtsordnung, § 56, Rechtsspruch 290; Koch/Gräber, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 56 Rz. 58).
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